NEWS
Ausländerfeindliche Beleidigungen und Anfeindungen durch Mitarbeiter am Arbeitsplatz können eine Entschädigungspflicht des Arbeitgebers auslösen
Wird ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz durch Einschüchterungen, Belästigungen, Anfeindungen, Erniedrigungen oder Beleidigungen von Mitarbeitern angefeindet, kann dies auch zu einer Entschädigungspflicht des Arbeitgebers nach § 15 AGG führen, weil dieser ein Umfeld geschaffen, aufrecht erhalten oder geduldet hat, das den Arbeitnehmer benachteiligt.
Im fraglichen Fall waren vier türkischstämmige Arbeitnehmer in der Toilette des Betriebes ausländerfeindlichen Schmierereien ausgesetzt. Zwar sei der Niederlassungsleiter darauf hingewiesen worden. Dieser habe aber nichts veranlasst, um die Toilettensprüche zu entfernen. Das BAG stellte fest, dass in diesem Fall das Unterlassen des Niederlassungsleiters eine Entschädigungspflicht des Arbeitgebers ausgelöst hat. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg, weil die Kläger ihren Anspruch zu spät geltend gemacht hatten.