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Ausländerfeindliche Be­lei­dig­ungen und An­feind­ungen durch Mit­arbeiter am Ar­beits­platz können eine Ent­schädigungs­pflicht des Arbeit­gebers aus­lösen

Wird ein Arbeitnehmer an seinem Arbeits­platz durch Ein­schüchter­ungen, Be­lästig­ungen, An­feind­ungen, Er­niedrig­ungen oder Be­leidig­ungen von Mit­arbeitern an­ge­feindet, kann dies auch zu einer Ent­schädig­ungs­pflicht des Arbeit­gebers nach § 15 AGG führen, weil dieser ein Um­feld geschaffen, aufrecht erhalten oder geduldet hat, das den Arbeit­nehmer benachteiligt.

Im fraglichen Fall waren vier türkischstämmige Arbeitnehmer in der Toilette des Betriebes ausländerfeindlichen Schmierereien ausgesetzt. Zwar sei der Niederlassungsleiter darauf hingewiesen worden. Dieser habe aber nichts veranlasst, um die Toilettensprüche zu entfernen. Das BAG stellte fest, dass in diesem Fall das Unterlassen des Niederlassungsleiters eine Entschädigungspflicht des Arbeitgebers ausgelöst hat. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg, weil die Kläger ihren Anspruch zu spät geltend gemacht hatten.