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HonorarEine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgt, sobald ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Die Erstberatungsgebühr beträgt je nach Aufwand bis zu € 160 zzgl. MwSt. |
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HonorarEine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgt, sobald ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Die Erstberatungsgebühr beträgt je nach Aufwand bis zu € 160 zzgl. MwSt. |
